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Lebenslange Garantie auf ATHOS Reifen

Sehr geehrte Kunden,

wir bei Hämmerling sind stolz darauf, Ihnen LKW-Reifen von höchster Qualität zu bieten,
die speziell dafür entwickelt wurden, Ihre Anforderungen an Zuverlässigkeit, Langlebigkeit und Leistung zu erfüllen.
Wir wissen, dass Ihre Transportfahrzeuge tagtäglich großen Belastungen ausgesetzt sind und dass die Reifen dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Daher möchten wir sicherstellen, dass Sie sich auf unsere Produkte jederzeit verlassen können.

Um Ihnen noch mehr Sicherheit und Vertrauen in unsere LKW-Reifen zu geben,
bieten wir im Rahmen eines Pilotprojekts speziell für Sie eine umfassende Garantie an.
Diese Garantie stellt sicher, dass Sie im Falle eines unerwarteten Material- oder Verarbeitungsfehlers bestmöglich unterstützt werden.

In den folgenden Abschnitten finden Sie detaillierte Informationen zu unseren Garantiebedingungen.
Diese erläutern, was die Garantie abdeckt, wie lange sie gilt und welche Schritte im Garantiefall zu unternehmen sind.
Es ist uns wichtig, dass Sie sich bei der Nutzung unserer Produkte sicher fühlen und wissen, dass wir hinter der Qualität unserer Reifen stehen.

Vielen Dank, dass Sie sich für die LKW-Reifen von Hämmerling entschieden haben.
Wir sind überzeugt, dass unsere Reifen nicht nur Ihre Erwartungen erfüllen, sondern auch übertreffen werden.
Sollten Sie Fragen zu unseren Garantiebedingungen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unser Team zu wenden.

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Fremdgehen lohnt sich!

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Garantiebedingungen

Garantie der Hämmerling The Tyre Company für Reifen der „ATHOS“-Serie (nachfolgend: „Garantie“)

 

1.1 Garantiegeber

Die Garantie wird von der Hämmerling The Tyre Company GmbH (nachfolgend: „Garantiegeber“) gegenüber dem jeweiligen Endkunden als Herstellergarantie gewährt. Etwaige Ansprüche des Endkunden gegenüber seinen Vertragspartnern bleiben von der Garantie unberührt.

Die Garantie für unsere LKW-Reifen ist „lebenslang“**. Sie gilt ab dem Tag des Erwerbs des Reifens. Der Nachweis des Erwerbs muss durch die Vorlage der Originalrechnung erbracht werden. Der Reifen muss zwischen dem 15.07.2024 und dem 31.12.2024 erworben werden.

1.2 Produkte, auf die sich die Garantie erstreckt

Die Garantie gilt für Reifen der „ATHOS“-Serie, die von dem Garantiegeber hergestellt worden sind (nachfolgend: „Reifen“).
Der Reifen muss zwischen dem 15.07.2024 und dem 31.12.2024 erworben worden sein, um der Garantie zu unterfallen.
Der Erwerb des Reifens muss auf dem als beigefügten Registrierungsblatt erfasst werden.

1.3 Garantiezeitraum

Die Garantie für unsere LKW-Reifen ist gilt „lebenslang“**. Sie gilt ab dem Tag der Montage des Reifens beim Endkunden. Der Nachweis des Erwerbs muss im Garantiefall durch die Vorlage der Originalrechnung erbracht werden.

1.4 Garantieumfang

Unsere Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, die zu einem unvorhergesehenen Ausfall des Reifens führen. Dies beinhaltet:

  • Reifenplatzer aufgrund von Materialfehlern.
  • Abnormale Profilabnutzung aufgrund von Herstellungsfehlern.

 

2. Ausschlüsse von der Garantie

2.1. Verschleiß und Abnutzung

Normale Abnutzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Profilverschleiß.
  • Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz oder unsachgemäße Lagerung.

2.2. Mechanische Einwirkungen

Schäden, die durch externe Faktoren verursacht wurden, wie:

  • Durchstoßen, Schnitte oder Einrisse durch Fremdkörper.
  • Schäden durch unsachgemäße bzw. falsche Montage oder Demontage.

2.3. Missbrauch und Fahrlässigkeit

Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Pflege entstehen, einschließlich:

  • Falscher (zu hoch oder zu niedrig) Reifendruck.
  • Einsatz an Fahrzeugen, die Lasten befördern oder mit Geschwindigkeiten fahren, die über dem empfohlenen Last- oder Geschwindigkeitsindex liegen
  • Falsche Achseinstellung oder falsches Auswuchten.
  • Einsatz bei überhöhter Geschwindigkeit.
  • Unfälle, Korrosion, Kontamination, Abänderungen am Reifen oder Vandalismus.
  • Montieren des Reifens auf falscher Felge.
  • Klimatischen Bedingungen oder Ozoneinwirkung.

 

3. Garantieanspruch

3.1 Garantiefall

Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Reifen im Zeitraum nach Ziffer 1.2 erworben wurde, der Erwerb registriert wurde (Ziffer 1.2) und während des Garantiezeitraums (Ziffer 1.3) einen vom Garantieumfang umfassten Ausfall (Ziffer 1.4) erleidet und kein Ausschlussgrund (Ziffer 2) vorliegt.

3.2 Leistung im Garantiefall

Der Kunde erhält im Garantiefall Ersatz für den betroffenen Reifen, d.h. die Lieferung eines neuen baugleichen Reifens im Vergleich zu dem, der den Mangel aufweist. Ist der auszutauschende Reifen nicht mehr verfügbar, kann er durch einen Reifen der „ATHOS“-Serie in der gleichen Größe sowie mit gleichem Last- und Geschwindigkeitsindex ersetzt werden. Es besteht im Rahmen dieser Garantie nur Anspruch auf Lieferung eines Ersatzreifens, nicht auf Auszahlung des Geldwertes des Ersatzreifens. Es besteht zudem kein Anspruch auf Leistung oder Kostenerstattung in Bezug auf Montage, Demontage, Reparatur, Pannenservice oder andere anfallende Werkstattkosten.

Im Gegenzug zu dieser lebenslangen Garantie verpflichtet sich der Käufer, in einem 8-wöchigen Rhythmus dem Hersteller Laufleistungsdaten zur Verfügung zu stellen. Dies wird mithilfe eines entsprechenden Formulars abgefragt und ist über den Händler bei dem Hersteller einzureichen.

3.3 Anzeige des Garantieanspruchs

Um einen Garantiefall geltend zu machen, müssen Sie sich an den Händler wenden, bei dem der Reifen erworben wurde. Es ist eine schriftliche Beschreibung des Problems sowie ein Nachweis des Kaufdatums vorzulegen. Als Nachweis des Kaufdatums genügt die Vorlage der Rechnung oder – bei Nichtvorlage der Rechnung – die DOT-Nummer des Reifens.

3.4 Prüfung und Abwicklung

Sowohl der Händler als auch Hämmerling werden den Reifen überprüfen und mitteilen, ob ein Garantiefall vorliegt. Sollte ein Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden, wird der Reifen nach unserem Ermessen ersetzt. Liegt ein Garantiefall vor, wird ein Ersatz für den Reifen an den Händler versandt, bei dem der Reifen erworben wurde. Die Kosten für den Versand trägt der Garantiegeber.

Für die Montage des Ersatzreifens und die Entsorgung des ersetzten Reifens bleiben Sie verantwortlich.

 

4. Haftungsbeschränkung

4.1. Beschränkung der Garantie

Diese Garantie ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

4.2. Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf den Ersatz des defekten Reifens. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

4.3 Garantie auf das Ersatzprodukt

Eine gleichlautende, wie die vorliegende Garantie gilt auch auf den „Ersatzreifen“.

 

5. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Reifen gekauft wurde. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist der Sitz des Garantiegebers.

 

6. Kontakt

Für Fragen zur Garantie oder zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs wenden Sie sich bitte an:

Hämmerling The Tyre Company GmbH
Achsenschmiede 1-3

33104 Paderborn
+49 (0) 5254 – 9979 – 0
reifen@athos-tyre.com

 

Fußnoten:

**: „lebenslang“ bedeutet, dass die Garantie auf den Reifen für die komplette Lebensdauer des Reifens auf einen der in Punkt 1.2 aufgeführten Punkte gilt. Die Lebensdauer endet mit Erreiche der Verschleißgrenze des Reifens. Die Verschleißgrenze ist erreicht, wenn die Verschleißanzeiger (Tread Wear Indicator, kurz TWI) im Profil des Reifens anzeigen, dass die Verschleißgrenze erreicht ist.

In unserem B2B Shop finden Sie unser
umfangreiches Lieferprogramm für Gewerbetreibende.

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Preisinformationen einholen und direkt bestellen.

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